Richtlinien und Policies

Nachhaltiges Forschungsdatenmanagement ist ein zentraler Aspekt guter wissenschaftlicher Praxis. Dementsprechend ist es Gegenstand einschlägiger Richtlinien und Policies, die wesentliche Rahmenbedingungen für Forschende im Hinblick auf ihr Datenmanagement formulieren.

Universitäre Richtlinien

Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Die „Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Universität enthält insbesondere in den §§ 5, 10, 11, 14 und 16 wichtige Regelungen zum adäquaten Umgang mit Forschungsdaten.

Richtlinien von Drittmittelgebern, Fachcommunities und Journals

Auch Drittmittelgeber formulieren Richtlinien und Vorgaben zu Datenmanagement. Für Projektanträge ist in der Regel die Erstellung eines Datenmanagementplans obligatorisch, zudem sollen Forschungsdaten möglichst mit der Community geteilt und im besten Fall als Open Research Data publiziert werden, sofern dem keine spezifischen Gründe entgegenstehen. Gleichzeitig besteht aber auch die Möglichkeit im Rahmen des Projekts Personal- und/oder Sachmittel für das FDM einzuwerben.

Bitte informieren Sie sich genau über spezifische Regelungen und Anforderungen der jeweiligen Förderprogramme.

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Überblick über weitere Daten-Policies von Fachcommunities und Journals

Insbesondere Fachcommunities, aber auch Journals und weitere Organisationen können ebenfalls über Richtlinien und Standards für das Forschungsdatenmanagement verfügen. Auch diese sollten Sie in Ihrer Datenmanagementplanung berücksichtigen.